Richtig werben auf Social-Media

Im folgenden Blogartikel bekommen Sie einen Überblick was sie alles bei einer Werbeanzeige auf Social Media Kanälen beachten sollten.

Neben dem Inhalt, müssen Sie nämlich auch Rechtliche und Gesetzliche Regelungen beachten und einhalten. Dieser Beitrag dient als Leitfaden und Orientierung, bei Ihrer persönlichen Werbeanzeige.

Was bedeutet Werben auf Social Media

Werbung auf Social Media Kanälen kann Unternehmen und Marken zu großen Erfolg verhelfen. Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel mit Hilfe von Anzeigen, Affiliate Links oder Influencer-Posts.
Durch diese Art der Werbung erreicht das Unternehmen erhöhten Traffic oder auch mehr Likes auf den Social-Media Kanälen. Längerfristig gesehen bietet es eine höhere Chance auf Neukundengewinnung.

Man unterscheidet in sozialen Netzwerken zwischen zwei Arten des Werbens. Zum einen sein eigenes Produkt oder Dienstleistung zu bewerben und damit auch das ganze Unternehmen. Zum anderen gibt es die Blogger & Influencer die einzelne Produkte bewerben, entweder die sie selber gekauft, oder vom Unternehmen zu geschickt bekommen haben. Auch da unterscheidet man, ob das Produkt des Unternehmens ein Geschenk ist, oder gezielt zum Promoten verschickt wurde. Außerdem müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, damit Sie auf Social Media Plattformen werben dürfen.

Werben auf Social Media bedeutet nicht nur Anzeigen oder Produkt Platzierungen zu schalten,  sondern sich auch eine Planung und Strategie der Werbung auszuarbeiten, unter der Beachtung von Recht & Gesetz.

Voraussetzungen zum Werben auf Social Media

Die allgemeine Voraussetzung ist, dass jeder ein Social-Media Profil braucht,  zum Beispiel auf Facebook oder Instagram. Ohne wäre das Werben in sozialen Netzwerken gar nicht möglich. Egal ob als Unternehmen, oder als Privatperson (Blogger / Influencer) benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Denn mit einer Werbeanzeige haben sie eine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gewerbeanmeldung können Sie bei Ihrem Ordunungsamt beantragen. Außerdem benötigen Sie ein Impressum in Ihrem Social Media Kanal, oder auf Ihrer Webseite. Dieses muss innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein und gemäß §5 Abs. 1 TMG erkennbar sein. In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, da Sie bei einem Verstoß gegen das Gesetz oder Recht haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus kosten Werbeanzeigen auf Social meida Kanälen Geld. Je nach Laufzeit und Reichweite der Anzeige, wird ein unterschiedlicher Betrag fällig.

Die Voraussetzungen sind also ein Social Media Profil, eine Gewerbeanmeldung ein Impressum, um auf Social Media Kanälen überhaupt werben zu können. Außerdem bedeuten Werbeanzeigen erstmal eine Geldausgabe, ehe sie für Sie einen Gewinn bringen.

Verschiedene Arten des Werbens auf Social Media (Facebook & Instagram)

Wie schon oben genannt, gibt es zwei unterschiedliche Arten des Werbens auf Social Media. Die erste Möglichkeit wären klassische Werbeanzeigen, die man auf den Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram schalten kann.

Auf Facebook kann man nicht über ein privates Profil eine Werbeanzeige schalten, sondern benötigt dafür eine sogenannte „Seite“. Bei den Werbeanzeigen kann man zwischen Self Service Ads und Engagement Ads unterschieden. Mit dem Self Service Ads erstellt man in Regel selber die Anzeigen. Dabei erfolgt die Bezahlung pro Klick, also Cost-per-Click. Wichtig ist zu beachten, dass die Länge des Werbetextes auf 130 Zeichen beschränkt ist. Vor allem kann man hier in der Erstellung der Anzeige, die Zielgruppe genau angeben und Bildmaterial integrieren. Die Engagement Ads hingegen werden über die Verkaufsabteilung in Facebook gebucht. Sie ist kostspieliger als die erste Möglichkeit, hat aber auch Vorteile. Zum einen kann man in die Werbeanzeige gleich einen Like-Button mit einfügen. Außerdem Videos verbreiten und Meinungsumfragen durchführen. Man kann bei beiden Möglichkeiten die Anzeigen teilen, liken und kommentieren. Die Anzeigen erscheinen später auf dem Stream des Nutzers. Wichtig ist, dass die Werbeanzeigen auf Ihr Social Media Profil abgestimmt ist. Bei Facebook Werbeanzeigen, haben Sie die Möglichkeit Ihre eigene Zielgruppe auszuwählen und den Kampagnentyp festzulegen. Zum Beispiel kann Ihr Ziel der Kampagne sein,  die Conversion auf Ihrer Webseite zu steigern, oder mehr Teilnehmer für eine Veranstaltung zu gewinnen.

Auch auf Instagram kann man Werbeanzeigen stellen, oder selber sogenannte sponsored Posts veröffentlichen.  Für Werbeanzeigen brauchen Sie eine Facebook-Seite und ein kostenloses Unternehmensprofil auf Instagram.  Mit dem Werbeanzeigenmanager oder Power Editor lassen sich Werbeanzeigen generieren.  Sie können Ihr Werbeziel, Zielgruppe und das Werbeanzeigenformat einstellen. Außerdem können Sie bei beiden Plattformen einen Zeitraum für die Anzeige festlegen und Ihr gewünschtes Budget.

Werbung auf Social Media Kanälen können aber auch bezahlte Beiträge von Bloggern oder Influencer sein, die von dem Unternehmen dafür bezahlt werden, dass sie ein Foto mit dem Produkt auf Ihrer Seite veröffentlichen. Dabei unterscheidet man, ob das Produkt ein Geschenk war und als Gegenleistung ein Foto veröffentlicht wird, oder ob nochmals extra Geld gezahlt wird.  Zur Werbung zählt mittlerweile auch, wenn Sie sich das Produkt selber kaufen und dafür werben.

Um auf Social Media Plattformen effektiv zu werben, eigenen sich diese zwei Plattformen am besten dazu, da Sie viele Menschen ansprechen und Ihre eigene Zielgruppe genau definieren können.

Wie kennzeichnet man Social-Media Werbung richtig

Dies ist ein sehr entscheidender Punkt, denn Werbung muss in Deutschland für jeden sofort erkennbar sein und als solches definiert sein. Werbung auf Social Media kann schnell zu Schleichwerbung werden. Denn laut Gesetz handelt derjenige unter einem kommerziellen Zweck und führt eine geschäftliche Handlung aus. Zum Beispiel bei einem auffällig positiven Beitrag zu einem selbstgekauften Produkt. Dabei geht es nicht darum was Sie als Unternehmen oder Blogger / Influencer beabsichtig haben, sondern wie der Beitrag bei dem Verbraucher ankommt. Dabei gibt es bestimmte Richtlinen an die Sie sich halten müssen. Zum einen reichen einfach Hashtags wie #ad, oder #werbung nicht aus um Werbung zu kennzeichnen. Da so für den Nutzer nicht gleich erkennbar wird, dass es sich um Werbung handelt. Also muss „Anzeige“ oder „Werbung“ ganz oben bei einem Beitrag stehen, am besten vor dem Werbetext. Bei Instagram können Sie außerdem Unterüberschriften einstellen, die „bezahlte Partnerschaft mit…“ kennenzeichenen. So ist Ihrer Werbeanzeige transparent und für jeden einsehbar, dass es sich um Werbung handelt. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, kennzeichnen Sie Ihren Beitrag immer sehr deutlich, damit für jeden erkenntlich ist, welchen Zweck sie verfolgen.

TeleMedien-Gesetz & Medienrecht

Als Grundlage des Ganzen dient uns das TeleMedien-Gesetz (TMG) und das Medienrecht. Das Medienrecht untersagt Ihnen die Verschleierung von Werbung und redaktioneller Inhalte. Werbung durch Dritte muss eben so gekennzeichnet werden, so dass der Nutzer erkennt, dass es sich um bezahlte Werbung handelt. Im §6 TMG – „besondere Informationspflichten bei kommerziellen  Kommunikationen“, wird noch mal das oben genannte beschrieben und verdeutlicht. Kommerzielle Kommunikation muss eindeutig gekennzeichnet werden und für jeden leicht zugänglich sein.

Zum nach schlagen der Kennzeichnungspflicht und nötiger Beweispflicht, liegt Ihnen das TMG zu Grunde. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine juristische Rechtsberatung darstellt. Ale Angaben sind ohne Gewähr.

Urherberrecht / Steuer

Neben der Kennzeichnung von Werbeanzeigen, sind auch andere Faktoren wichtig, um rechtlich korrekt auf Social-Media Kanälen zu werben. Ein wichtiger Bestandteil, welcher oft in Vergessenheit gerät, ist das Urheberrecht.  Definiert wird die juristische Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Dazu gehört der Schutz der Produktion, sowie eine angemessene finanzielle Vergütung.  Außerdem behält sich der Urheber die Persönlichkeitsrechte, das Verwertungsrecht und die Nutzungsrechte vor.

Im Social Media Recht ist es nicht sehr klar definiert, was alles unter das Urheberrecht fällt. Durch versenden, liken, teilen und kommentieren von Beiträgen und Datei können Sie schnell den Überblick verlieren.
Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählen allgemein Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den geschützten Arbeiten.  Bezieht man dies nun auf Social Media gilt dies für die Verwendung von Fotos, Videos, Musik und Texten. Der Urheber besitzt immer jegliche Rechte über eine mögliche Verbreitung seines Werkes. Er entscheidet was mit seinen Werken geschieht. Ob Nutzungsrechte daran verkauft werden oder nicht. Falls ja, in welcher Form bzw. mit welchen Einschränkungen (Medium, Zeit, Raum, Exklusivität, etc.)

Wenn sie Dokumente, Bilder, Texte in Sozialen Medien teilen, wird meist der komplette Beitrag geteilt und somit ist für jeden ersichtlich, woher der Inhalt stammt. Wenn Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen ist es die Beste und transparenteste Möglichkeit, sowohl Texte als auch Bilder o.ä selber zu verfassen und zu produzieren. Wenn dies nicht der Fall ist und sie auf Material von Dritten zugreifen, stellen Sie sicher, dass Sie die Nutzungsrechte dafür besitzen. Besonders Blogger und Influencer müssen Ihre Werbeanzeigen richtig versteuern. In dieser Branche unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Arten

  • Produkt durch Gewinnspiel gewonnen und Beitrag veröffentlicht
  • Produkt selber gekauft und Beitrag veröffentlicht
  • Produkt von Unternehmen geschenkt bekommen und als Gegenleistung Beitrag veröffentlicht
  • Produkt von Unternehmen geschenkt bekommen + bezahlten Beitrag veröffentlicht
  • Produkt zufällig in einem Beitrag veröffentlicht

Jeder dieser Formen ist Werbung auf Social-Media Plattformen und muss richtig gekennzeichnet werden. Des Weiteren aber müssen diese Produkte auch in der Steuer erfasst werden, da sie für Sie einen sogenannten Geldwertenvorteil erbringen. Ein Geldwertervorteil ist ein Sachbezug oder eine Sachleistung, die man von einem Unternehmen kostenlos zugestellt bekommt.

Achten Sie darauf, dass Ihr Inhalt möglichst selbst verfasst sind, oder es klar wird, dass es sich um ein Werk Dritter handelt. Zudem sollten Sie wissen, welche Art des Werbens Sie anstreben und wie Sie das Produkt um welches Sie werben, richtig versteuern. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine juristische Rechtsberatung darstellt. Ale Angaben sind ohne Gewähr.

Auswertung der Werbeanzeige

Nicht nur die Kennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil wenn es darum geht richtig auf Social Media Kanälen zu werben, sondern auch wie erfolgreich Ihre Werbeanzeige letztendlich ist. Wichtig ist dabei zu beachten, welches Ziel sie mit Ihrer Werbeanzeige beabsichtigen.

Als Unternehmen ist für Sie wichtig zu wissen, wie viele Menschen letztendlich auf die Anzeige geklickt haben und wie viele Menschen Ihr Produkt auch gekauft haben. Für Blogger und Influencer ist dies eigentlich unwichtig. Denn das Untenehmen für das Sie werben hat Sie schon dafür bezahlt, dass Sie auf Ihrem Blog oder Social Media Seite über das Produkt sprechen.

Wenn Sie eine Facebook-Kampagne gelauncht haben, können Sie über Facebook Ihre Werbeanzeige auswerten lassen. Großes Interesse ist hierbei die CTR-Rate. Also wie hoch die Anzahl der Klicks im Verhältnis zu den Impressionen ist. So lässt sich für Sie auswerten wie erfolgreich letztendlich eine Werbeanzeige war. Umso erfolgreicher Ihre Werbeanzeige wird, umso preiswerter wird sie. Sie legen für eine klassische Werbeanzeige auf einem Social Media Kanal ein Budget fest, welches sie maximal für diese Anzeige ausgeben wollen. Umso größer die Zielgruppe ist, umso größer ist natürlich auch die Reichweite. Auf Grund dessen wird viel weniger von Ihrem geplanten Budget ausgegeben und haben somit noch Budget für eventuell eine weitere. Um Ihre Werbeanzeige auszuwerten sind die CTR-Rate und die Größe der Reichweite relevant.