Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der VISIO.7 |new media solutions, Christian Basler e.K.

 

§ 1    Allgemeines, Geltungsbereich

1.1        Die VISIO.7 new media solutions Christian Basler e. K. (im folgenden: VISIO.7) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien, auch wenn die AGB nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.

1.2        Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers erkennt VISIO.7 nicht an. Dies gilt auch dann, wenn VISIO.7 in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2    Vertragsgrundlagen

2.1    Angebote von VISIO.7 sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2    Angebote erfolgen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers zu dem von ihm genutzten EDV-System. Für Leistungsstörungen, die sich aus abweichenden Soft- oder Hardwarevoraussetzungen ergeben, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko.

2.3    Jegliche, auch teilweise Verwendung von VISIO.7 mit dem Ziel des Vertragsabschlusses überreichter Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von VISIO.7. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der diesen Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen, solange diese nicht vom Auftraggeber selbst herrühren.

2.4    Nach Fertigstellung des Auftrags und der Übertragung der Auftragsleistung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern die Auftragsleistung den vertraglich geschuldeten Spezifikationen entspricht und der Auftraggeber keine Mängel feststellt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindern. Andere Mängel sind VISIO.7 unverzüglich mitzuteilen und werden von VISIO.7 kurzfristig beseitigt. Sollte eine Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen, so gilt die Auftragsleistung mit Nutzung durch den Auftraggeber als mangelfrei abgenommen.

§ 3    Preise, Zahlungsbedingungen

3.1    Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden nach Maßgabe der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste von VISIO.7 in Rechnung gestellt. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Auftragsabwicklung angefallene Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet.

3.2    Mangels anderweitiger Vereinbarung ist VISIO.7 berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Abschlagszahlung von 50 % des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtpreises und nach Abnahme die restlichen 50 % Prozent in Rechnung zu stellen.

3.3    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln zu den Folgen des Zahlungsverzugs.

3.4    Mangels anderweitiger individualvertraglicher Vereinbarungen handelt es sich bei den vereinbarten Preisen um Nettopreise, denen die am Tag der Rechnungstellung fälligen gesetzlichen Steuern hinzugerechnet werden.

3.5    Gegen Forderungen von VISIO.7 kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.6    Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

§ 4    Leistungserbringung

4.1    VISIO.7 ist für den Auftraggeber auf den Gebieten Online-Marketing sowie E-Business tätig. Die im Einzelnen geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch VISIO.7.

4.2    Die von VISIO.7 angegebenen Leistungszeiten sind unverbindlich. VISIO.7 haftet jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist. Für diesen Fall setzt die Einhaltung der Leistungszeiten voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

4.3    Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonst schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist VISIO.7 berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4    Gerät VISIO.7 mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet VISIO.7 nach Maßgabe der unter § 6 getroffenen Regelungen. Der Auftraggeber ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn VISIO.7 eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist, die wenigstens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.

§ 5    Geistige Eigentumsrechte

5.1    Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Auftragsleistung im Rahmen der Übertragbarkeit nach deutschem Recht im definierten Umfang in seinem Unternehmen zu nutzen und zu bearbeiten.

5.2    Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung das nichtausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht, die im Rahmen der Auftragsleistung gefertigten softwaretechnischen Bestandteile wie HTML, Java-Skript und sonstige Software-Applikationen im Rahmen der Übertragbarkeit nach deutschem Recht im definierten Umfang in seinem Unternehmen zu nutzen und zu bearbeiten.

5.3    Soweit VISIO.7 vor der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht einräumt, erfolgt dies jederzeit frei widerruflich.

5.4    VISIO.7 ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Source-Code solcher von ihm programmierter Elemente der Auftragsleistung herauszugeben, bei denen dieser nicht aus der Auftragsleistung selbst abzulesen oder rekonstruierbar ist.

5.5    VISIO.7 haftet nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der Auftragsleistung.

§ 6    Haftung

6.1    Bei mangelhafter Auftragsleistung ist VISIO.7 nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. VISIO.7 behebt den Mangel kostenlos oder stellt dem Auftraggeber kostenlos Ersatz zur Verfügung. Im Falle der Mangelbeseitigung ist VISIO.7 verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

6.2    Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber gegenüber VISIO.7 innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Übertragung der Auftragsleistung per eingeschriebenem Brief anzeigen. Andere Mängel muss der Auftraggeber gegenüber VISIO.7 innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erkennen per eingeschriebenem Brief anzeigen.

6.3    Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt oder der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

6.4    Der Auftraggeber kann VISIO.7 eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Schlägt die Mangelbeseitigung innerhalb dieser Frist fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Auftragsvergütung angemessen herabsetzen.

6.5    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Abnahme.

6.6    VISIO.7 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VISIO.7 oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Soweit VISIO.7 keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.7    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.

6.8    Die Begrenzung nach 6.7 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

6.9    Soweit die Schadensersatzhaftung VISIO.7 gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VISIO.7.

§ 7    Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

7.1    Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von VISIO.7 Gerichtsstand. VISIO.7 ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

7.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von VISIO.7 Erfüllungsort.

7.3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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