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ODR Verordung – Neue Informationspflicht für Online-Händler

Ab dem 9. Januar 2016 gelten für Online-Händler neue, von der EU vorgeschriebene Informationspflichten.

Grund für die Neuregelung ist die ODR-Verordnung die zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-VO Nr. 524/2013) beitragen soll.

Das Ziel dieser neuen Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform auf EU-Ebene. Verbraucher und Unternehmer die aus Online-Rechtsgeschäften entstandenen Streitigkeiten sollen diese dort außergerichtlich beilegen können. Etwas Ähnliches existiert in Hessen und einigen anderen Bundesländern bereits unter online-schlichter.de.

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