Um eine Projektförderung zu beantragen, schließen die beiden Parteien einen Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan). In diesem Vertrag wird sowohl die Anzahl der Beratungstage sowie die Honorarleistung und die Eigenbeteiligung festgelegt. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn. Mit dem Vertrag verpflichtet sich das zu beratenden Unternehmens zur Zahlung seines Eigenanteils sowie zur Zulassung von Erfolgskontrollen durch das BMWi, seine Beauftragten und den Bundesrechnungshof.
Folgende Formulare/Dokumente müssen mit dem unterzeichneten Vertrag ebenfalls ausgefüllt bzw. eingereicht werden:
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister