ODR Verordung – Neue Informationspflicht für Online-Händler

Ab dem 9. Januar 2016 gelten für Online-Händler neue, von der EU vorgeschriebene Informationspflichten.

Grund für die Neuregelung ist die ODR-Verordnung die zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-VO Nr. 524/2013) beitragen soll.

Das Ziel dieser neuen Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform auf EU-Ebene. Verbraucher und Unternehmer die aus Online-Rechtsgeschäften entstandenen Streitigkeiten sollen diese dort außergerichtlich beilegen können. Etwas Ähnliches existiert in Hessen und einigen anderen Bundesländern bereits unter online-schlichter.de.

Neben der E-mail Adresse muss der Händler den folgenden Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ für Verbraucher „leicht zugänglich“ in ihren Online-Shops zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Amazon und Ebay Händler. Was „leicht zugänglich“ konkret bedeutet, ist bislang unklar. Ein Hinweis im Impressum dürfte dafür in jedem Fall ausreichen. Ggf. kann ein zusätzlicher Hinweis in den AGB nicht schaden, sofern diese im Shop und Bestellprozess ständig abrufbar sind.

Muster-Formulierungen:

http://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/jetzt-handeln-link-auf-eu-online-schlichtungs-plattform-ab-9.1.2016
http://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob ein Online-Händler eine außergerichtliche Streitbeilegung anbieten möchte oder nicht. Das Verfahren ist freiwillig. Skurril hingegen ist, dass die EU zum Zeitpunkt, ab dem die neue Verordnung gilt, bis zum heutigen Zage selbst nicht rechtzeitig fertig geworden ist. Dies zeigt sich wenn man den Link zur Schlichtungsstelle aufruft. Als Fertigstellungstermin wurde der 15. Februar 2016 genannt. Die Richtlinie beinhaltet zudem weitere Informationspflichten (siehe Art. 14 der RL). Diese sind aber aufgrund einer längeren Übergangsfrist erst in einem Jahr zu erfüllen.

Mit diesem Artikel möchten wir über die neue Verordnung informieren, wenngleich dieser Artikel keine juristische Beratung ersetzen kann. Online-Händler raten wir sich von einer spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen. Alle Angaben wurden sorfältig recherchiert – Eine Gewähr auf Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

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